Was kommt auf Immobilienkäufer zu

Nichts bleibt, wie es ist, besonders nicht im Immobiliengeschäft. Ab dem 23.12.2021 kommen einige Veränderungen, die es zu beachten gilt. Es ist eine Gesetzesreform welche vom Gesetzgeber neu beschlossen wurde. Die Frage steht nun im Raum, wie sich diese Gesetzesveränderungen in der Immobilienbranche auswirken. Sehen wir uns das in den kommenden Abschnitten etwas genauer an.

Neuregelung der Maklerprovision ab dem 23. Dezember 2020
Ab 23.12.20 ändert sich das Gesetz für die anfallenden Maklerkosten. Die meisten Menschen beauftragen zum Kauf oder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung einen Makler und dieser muss ja bezahlt werden. Das neue Gesetz sieht nun, vor das diese anfallenden Kosten nicht mehr allein vom Käufer zu tragen sind. Diese Kosten sind nicht unerheblich und können bis zu 7,14 % eines Kaufpreises betragen. Zukünftig ab dem Jahr 2021 solle sich diese Kosten auf Käufer und Verkäufer aufteilen, eine gerechte Sache. Derjenige welcher den Makler beauftragt, trägt die Hälfte der Maklergebühren mit. Also tragen der Käufer und der Verkäufer je 50 % zu gleichen Teilen für die Maklergebühren.

Wie wirkt sich diese Neuregelung auf einen Immobilen Verkauf aus?
Die Teilung wird sich gerade in angespannten und nachgefragten Märkten und Gegenden bemerkbar machen. Hier war es teilweise üblich, dass der Verkäufer aufgrund des hohen Preises und der starken Nachfrage überhaupt keine Provision zahlen musste. In strukturschwachen und wenig nachgefragten Regionen wird sich wahrscheinlich nichts ändern. Hier zahlte der Käufer meist es keine Provision. Im Endergebnis kann dies zu einer sinkenden Provision für den Käufer in Struktur-starken Regionen führen. Wie es sich auf die Regionen dazwischen auswirkt, wie https://www.dab-makler.de/immobilienmakler-rodgau/, wird sich zeigen.

Wie sieht es mit der Mietpreisbremse aus?

Mit der sogenannten Mietpreisbremse soll in ballungsstarken Gebieten entgegengewirkt werden, dass Vermieter die neue Miete ins Unermessliche steigern können. So darf bei einer Neuvermietung die Miete nicht mehr als 10 % über den üblichen Mieten in der Gegend liegen. Die Festlegung einer Mietpreisbremse ist unerlässlich und auch für das Jahr 2021 wirksam. Sicher, wird eine Wohnung modernisiert, steigt die Miete, aber nicht mehr ins Unerträgliche. Auch normal verdienende Mieter sollen die Möglichkeit bekommen eine solche Wohnung zu bekommen. Deshalb darf auch hier die Miete nicht mehr als 10 % der üblichen Ortsmiete angehoben werden und das genau in Gegenden wo Wohnungsnot herrscht. Diese Miete gilt dann auf jeden Fall die nächsten 5 Jahre. Das gilt auch für den sogenannten Mietendeckel, der nicht nur für Berlin gültig ist.

Fazit

Ab dem Jahr 2021 kommen einige Neuregelungen in der Immobilienbranche auf jeden zu, der ein Eigenheim oder Wohnung kaufen oder verkaufen möchte. Alles beginnt mit dem eigentlichen Hauskauf, wo man aber alle anfallenden Nebenkosten auf keinen Fall aus dem Auge verlieren sollten. Nebenkosten sind Maklergebühren, die Grunderwerbssteuer und Notarkosten. Alle zusammen sind nicht zu unterschätzen und kommen einfach noch einmal auf den eigentlichen Kaufpreis hinzu. Bitte unterschätzen Sie diese Kosten nie, aber es sollte doch jedem vergönnt sein gut zu wohnen.